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Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Hinweise:
Bei Verlust von Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung
Teil I/Fahrzeugschein oder Kennzeichenschild/er muss eine Eidesstattliche Versicherung persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der Zulassungsstelle abgegeben werden.
Bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs wird das Finanzamt und Ihre letzte Versicherung von uns verständigt. Das Datum der Außerbetriebsetzung wird auf der Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein vermerkt.
Durch eine Außerbetriebsetzung verlieren Sie Ihre Kennzeichenkombination. Dies können Sie vermeiden durch eine gleichzeitige, fahrzeugbezogene und befristete Kennzeichenreservierung. (§ 14 Abs. 1 Satz 3 FZV)
Das bisherige Kennzeichen kann auf Antrag für 9 Monate für eine evtl. Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs auf ihren Namen reserviert werden.
Die Gebühr beträgt 2,60 Euro.
Bei Veräußerung sind beide Dokumente, sowie der bisherige entwertete Fahrzeugbrief an den Erwerber auszuhändigen.
Gebühr:
5,90 EUR bis 16,10 EUR